Immobilien

  • Kaufverträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
  • Bauträgerverträge
  • Schenkungen, Übergaben im Wege vorweggenommener Erbfolge an Kinder oder ehebedingte Zuwendung an den Ehegatten
  • Teilungen von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen
  • Bestellungen von Erbbaurechten
  • Tauschverträge
  • Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden
  • Bestellungen oder Löschungen von Dienstbarkeiten aller Art (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte)
Rückruf

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    Beispiel: Welche Zahl ist kleiner, zwei oder sechs? Antwort: 2