Kosten
Notarinnen und Notare erheben nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes bundesweit dieselben Gebühren und Auslagen für ihre Tätigkeit. Gebührenvereinbarungen sind nicht zulässig. Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, den kostengünstigsten Weg dem Rechtsuchenden aufzuzeigen. Die ordnungsgemäße Kostenabrechnung wird regelmäßig durch die Landgerichte geprüft.
Mit der Gebühr für die Beurkundung ist zugleich die Beratung und die Erstellung eines Entwurfs abgegolten.
Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie unter www.bnotk.de/Bürgerservice/Notarkosten.